"Die Rentenerhöhung von 5% bleibt Ehepaaren mit maximaler Rente vorbehalten.
Ehepaare mit tieferer Rente oder andere partnerschaftliche Formen
(Konkubinat, Patchwork, gleichgeschlechtliche Paare) gehen leer aus."
Mit der beschlossenen Rentenreform 2020 haben National- und Ständerat die schwerwiegenden Mängel des «paquet Berset» von 2014 jedoch überhaupt nicht korrigiert. Bei einem Ja zu beiden Vorlagen wird insbesondere die weibliche Bevölkerung kräftig zur Kasse gebeten. Gleichzeitig verfügen Frauen heute noch immer über deutlich weniger Erwerbseinkommen als Männer. Die Gründe liegen in der Lohndiskriminierung, in den tiefen Lohnniveaus bei den personenbezogenen Dienstleistungen und in den wesentlich höheren Beiträgen der Frauen an die unbezahlte, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich jedoch unerlässliche Carearbeit. Aufs Jahr gerechnet geht es um weit mehr als 100 Milliarden Franken. (cf. Interview Mascha Madörin). Entsprechend gravierend ist auch der Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen: die Renten aus der 2. Säule liegen bei Frauen im Schnitt durchschnittlich 63 % unter denjenigen pensionierter Männer.
Vor diesem Hintergrund propagiert die AV2020-Vorlage nun Folgendes:
Die AHV-Renten werden zwar mit 70 Franken (bzw. 3% für Neurentner-Ehepaare) zum ersten Mal seit 40 Jahren leicht angehoben. Finanziert wird das durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3%.
Die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule reduziert die Pensionskassenrente jedoch um 12 Prozent. Bei einem Medianlohn und 21 Jahren Lebenserwartung ab Pensionierung ist das ein Minus von rund 13 000 Franken.Dieser Rentenausfall wird mit dem Zustupf bei den neuen AHV-Renten nicht im geringsten kompensiert werden. Zudem: Die AHV kann und darf nicht als Reserve-Rad für die zunehmend in Schwierigkeiten geratenen Pensionskassen dienen! Am Schluss der Rechnung - und das ist das Entscheidende - werden die Renten der Altersvorsorge trotz steigendem Pensionsalter weiter sinken.