Am 14. Juni 1981 wurde die Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung der Schweiz verankert. 10 Jahren später, am 14 Juni 1991, streikten die Frauen und forderten die Gleichberechtigung ein. Erst 1996 wurde das Gleichstellungsgesetz verabschiedet, welches bis jetzt immer noch zu wenig Anwendung findet. 2017 will man nun, unter dem Vorwand einer längst nicht erreichten Gleichstellung, den Frauen aufzwingen ein Jahr länger zu arbeiten. 

 

Frauen sind nach wie vor in Gesellschaft, Privatleben und Beruf von Sexismus und Diskriminierung betroffen:

  • Viele Frauen finden bereits vor Eintritt ins Rentenalter keine Arbeit mehr. 500’000 Frauen leben nur von der AHV. Die vorgeschlagenen 70 Franken Bonus genügen nicht, um zu überleben. Sie sind somit auf Ergänzungsleistungen angewiesen, von denen die 70 Franken wiederum in Abzug gebracht werden.
  • Generationsübergreifend bewerkstelligen Frauen zu zwei Dritteln die häuslichen Arbeiten, d.h. Care-Arbeit und Erziehung. Diese gesellschaftlich notwendige, jedoch unbezahlte Arbeit führt bei den Frauen zu jährlichen Lohneinbussen von 80 Milliarden Franken. In der Folge werden sie am Ende ihres Erwerbslebens mit bis zu 63% tieferen Pensionskassenrenten abgestraft.
  • Durch die AV2020 verlieren Frauen, welche heute 60 Jahre oder jünger sind, ein Rentenjahr und müssen gleichzeitig höhere Beiträge bezahlen. Diese Einsparungen von 1.3 Milliarden Franken pro Jahr auf dem Rücken der Frauen sind inakzeptabel. Dieses Opfer wird weder von den 70 Franken AHV-Bonus -  finanziert durch unsere Beiträge - noch durch die Massnahmen für die zweite Säule – einem unglaubwürdigen System – kompensiert.
  • Mit der AV2020 müssten wir länger und mehr arbeiten, höhere Beiträge an die Pensionskassen entrichten und eine höhere Mehrwertsteuer – einer unsozialen Steuer – zahlen.
  • Auf Kosten von Geringverdienenden, Geschiedenen, Unverheirateten und Personen in Partnerschaft sollen Verheiratete mit einer Maximalrente zusätzlich 1000 Franken AHV pro Jahr erhalten.
  • Lohndiskriminierung und unbezahlte Carearbeit führen bei den Frauen zu einer jährlichen Lohnlücke von über 100 Milliarden (!) Franken und zu massiven Einbussen bei ihren Renten. Dies ist ein Skandal. Noch skandalöser ist, die Altersvorsorge ausgerechnet auf dem Buckel der Frauen sanieren zu wollen.

 

Deshalb: Nein zur ungerechten Rentenreform auf dem Rücken der Frauen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der K-Tipp hat ausgerechnet wer gewinnt und wer verliert. Zusammengefasst: Die Versicherungen und die Pensionskassen profitieren, die ganze Bevölkerung zahlt drauf. Das sind die Zahlen im Einzelnen:

  • Künftige Rentner sollen pro Jahr 840 Franken mehr aus der AHV erhalten – ein Plus von 3 Prozent. Ehepaare erhalten ­sogar bis 2712 Franken mehr.
  • Doch gleichzeitig soll der Rentenumwandlungssatz der zweiten Säule von heute 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden. Das heisst: Aus dem gesparten Alterskapital resultiert eine um 12 Prozent kleinere Rente als bisher. Gerechnet auf das schweizerische Durchschnittseinkommen von 6118 Franken pro Monat, spart man in der 2. Säule bis zur Pensionierung schätzungsweise 400 000 Franken. Künftig ergibt das statt 27 200 Franken nur noch 24 000 Franken Rente pro Jahr. Differenz: 3200 Franken.
  • Weil Frauen künftig erst ab 65 Jahren pensioniert werden, fällt ihnen ein ganzes Jahr Rente weg. Das macht bei der AHV durchschnittlich 22 400 Franken aus.
  • Gleichzeitig steigen die Lohnabzüge für die AHV, die Pensionskasse und die Mehrwertsteuer. Aktuell zahlen Angestellte und Arbeitgeber je 4,2 Prozent des Bruttolohnes an die AHV. Künftig soll dieser Prozentsatz für beide Seiten auf 4,35 steigen. Bei einem Schweizer Durchschnittslohn von 73 400 Franken brutto sind dies pro Jahr 110 Franken höhere Abzüge für die Angestellten. Oder bis zur Pensionierung rund 5000 Franken.
  • Bei der Pensionskasse steigen die Lohnabzüge im Laufe des Erwerbslebens noch mehr. Die Beiträge an die Pensionskassen werden für fast alle Alters­klassen erhöht. Ausserdem sinkt der sogenannte Koordinationsabzug. Das heisst ­gemäss Haushaltsbudget-Erhebung des Bundesamts für Statistik: Aktive zahlen je nach Alter bis 850 Franken mehr pro Jahr. Hochgerechnet bis zur Pension, sind dies je nach Alter und Einkommen bis 23 000 Franken. Ganz besonders schlecht sieht es für die Jungen aus: Sie sollen neu bereits ab 21 statt wie bisher ab 25 Jahren Sparbeiträge einzahlen. Bei einem Durchschnittslohn dieser Generation von 52 600 Franken pro Jahr sind das knapp 1600 Franken an zusätzlichen Lohnabzügen in dieser Periode.
  • Die Mehrwertsteuer steigt um einen Prozentpunkt. Waren, Dienstleistungen und Gebühren kosten somit für die ganze Bevölkerung mehr – also auch für die heutigen Rentner, deren AHV nicht erhöht wird. Gemäss Bundesstatistik gaben Pen­sionierte im Jahr 2011 für mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen rund 24 000 Franken pro Jahr aus. Ein Prozentpunkt mehr kostet sie also zusätzlich 250 Franken. Die erwerbstätige Bevölkerung zahlt pro Jahr plus 200 bis 280 Franken. In den 45 Jahren bis zur Pensionierung sind das über 12 000 Franken zusätzlich. 

 

 

 


 "Frauen, die im Alter nur von der AHV leben (40 Prozent!),

haben nichts von dem 70 Franken-‘Zustupf’, da er

ihnen von den Zusatzleistungen gleich wieder abgezogen wird."

 

 

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Frauen sagen NEIN zur AV2020

 

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